Lutz Mirus
Lutz Mirus | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
RA Lutz Mirus hat nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Passau und der Ableistung der Referendarausbildung in Regensburg und Weiden von Anfang an alle familienrechtlichen Mandate bearbeitet und ist seit 21.11.1998 auch Fachanwalt für Familienrecht. Neben diesem Schwerpunkt haben sich weitere Schwerpunkte im Versicherungsrecht, Erbrecht und Arzthaftungsrecht herausgebildet. Die Bearbeitung mehrerer Rechtsgebiete hält den Beruf abwechslungsreich und sorgt für die unbedingt notwendige geistige Beweglichkeit bei fachübergreifendem Denken.
Nachdem definitiv aber kein Rechtsanwalt eine vertiefte und fundierte Vertretung in jedem Rechtsgebiet guten Gewissens garantieren kann, empfehlen wir bei Problemen, die unser Team nicht mit der notwendigen Sicherheit vertreten kann, gerne an entsprechende Fachleute weiter. Nachdem wir jedoch ein sehr breit gefächertes Spektrum an Rechtsgebieten abdecken können, wird dies nicht allzu oft notwendig sein.
Tätigkeitsschwerpunkte
Unumstrittenes Fachgebiet Nr. 1 ist bei RA Mirus das Familienrecht mit all seinen Ausprägungen, Eigenarten und Schwierigkeiten.
Egal, ob Sie eine hoch betreuungsbedürftige Scheidung mit vielen Problemen haben oder ohne großen Aufwand und Streit schnellstmöglich einvernehmlich geschieden werden wollen, beides ist mit uns unproblematisch möglich. Dabei können feste Gebührenvereinbarungen vor unliebsamen Überraschungen am Ende des Verfahrens schützen. Im Idealfall können 30 Minuten beim Anwalt und weitere 10 Minuten bei Gericht bereits ausreichen.
Einen gütlichen Ausgleich und ein einvernehmliches Verfahren mit den Beteiligten durchzuführen sollte einerseits oberstes Ziel in diesem Fachbereich sein. Andererseits muss man mit der nötigen Härte und Entschlossenheit vorgehen, wo die Interessen des Mandanten es erfordern oder das Wohl etwa beteiligter Kinder in Gefahr ist.
Wir sind bestrebt, hier den rechten Mittelweg zu finden oder aber ggf. auch - je nach Notwendigkeit und Auftrag - kompromisslos vorzugehen.
Dabei ist die "Kompromisslosigkeit" durchaus eher selten notwendig, was allen Beteiligten nützt. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, ist man schließlich trotz Trennung und ggf. Scheidung doch weiterhin ein Leben lang als Elternpaar verbunden, was enorme Verpflichtungen mit sich bringt. Sind keine Kinder da, möchte man sich vielleicht später zumindest noch in die Augen sehen und miteinander vernünftig sprechen können. Hier sind Scheidungsfolgenvereinbarungen unter Mitwirkung einer Notarin/ eines Notars ein sehr gutes Mittel, um das Verfahren zu entzerren, zu erleichtern und die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.
Bei vielen Beteiligten weicht anfängliche "Kompromisslosigkeit" mit der Zeit auf und vernünftige Lösungen lassen sich einvernehmlich finden. Unterhaltsberechnungen sind in der heutigen Zeit kein Problem mehr und können in aller Regel zumindest überschlägig schon bei der ersten Besprechung durchgeführt werden.
Ist Eile geboten, weil es zu Gewalttätigkeiten, Drohungen oder Stalking gekommen ist, ist schnellstmögliche Hilfe notwendig und wird von uns auch gewährleistet.
Ein immer größer werdender Brennpunkt ist schließlich der Unterhalt der volljährigen Kinder für Eltern, die in ein Alten- oder Pflegeheim müssen. Dieser sogenannte „Elternunterhalt“ hat sich im Laufe der letzten Jahre zu einem Schwerpunkt in der sozial-/ Familienrechtlichen Tätigkeit entwickelt, da die Pflegekosten immer mehr steigen, die Menschen immer älter werden, die Renten jedoch bei weitem nicht ausreichen. Hier haben wir wegen der Überschneidung mit den sozialrechtlichen Bereichen weit überdurchschnittlich viel Erfahrung und Kompetenz aufzuweisen. Unnötige gerichtliche Verfahren, wie sie durchaus von manchen Anwälten propagiert werden, können in den meisten Fällen vermieden werden. Eine sorgfältige Vorbereitung, möglichst noch vor Eintritt der Bedürftigkeit eine Elternteils, ist hier weit wichtiger, als späteres gerichtliches Vorgehen, wenn die Weichen bereits falsch gestellt worden sind. Die Problematik der Doppelbelastung der mittleren Generation, die einerseits noch die eigenen Kinder versorge und ein eigenes Lebens aufbauen muss und andererseits nun zusätzlich für die bedürftigen Eltern aufkommen soll, kann schnell an die Existenzgrundlagen gehen.
Problematisch ist, dass es eben keine festen Rechengrößen, Freibeträge, etc. gibt sondern jeder Einzelfall gesondert zu prüfen ist. Dies macht die Angelegenheit aber in erster Linie für die staatlichen Stellen, die Bezirke, schwer. Für die Unterhaltsschuldner bieten sich hier vielfältige Möglichkeiten, die Unterhaltspflicht legal zu schmälern oder dieser komplett zu entgehen. Die Grenzen des "Rückgriffs der Sozialbehörden" und anderer Stellen in diesen Fällen zeigen wir Ihnen zuverlässig auf.
Bedingt durch die Symbiose zwischen Sozialrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten, hat sich ein starker Anfall von versicherungsrechtlichen Fällen ergeben. Insbesondere im Berufsunfähigkeits-, Unfallversicherungs-, Krankenversicherungs- und Haftpflichtrecht besteht ein interessanter Arbeitsschwerpunkt. Durch dauernde Weiterbildung und sorgfältige Bearbeitung entwickelt sich der versicherungsrechtliche Bereich stetig weiter.
Gerade im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu beobachten, dass Versicherungen sich unter Hinweis auf angebliche Vertragsverletzungen bei Abschluss des Vertrags (z.B. Fragen nach Vorerkrankungen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen, etc.) berufen und sich damit z.T. ihrer Leistungspflicht zu unrecht entziehen wollen. Dabei besteht ein Anspruch u.U. sogar auch dann, wenn tatsächlich Fehler bei den Angaben zum Vertragsabschluss gemacht worden sein sollten.
Zwar ist eine Rechtsschutzversicherung in derartigen Fällen mehr als nur wünschenswert, wegen des z.T. hohen Kostenrisikos, doch besteht auch hier die Möglichkeit, wenn denn die eigenen Mittel nicht ausreichen, Prozesskostenhilfe zu beantragen, die dann zumindest die Kosten des eigenen Rechtsanwalts, des Gerichts sowie etwaiger Sachverständiger (je nach Beweislast) deckt.
Wir prüfen Ihre Ansprüche gerne für Sie.
Hierzu ist nicht allzu viel zu sagen. Das allgemeine Zivilrecht ist sozusagen das Fundament der Tätigkeit als Rechtsanwalt. Ob im Familienrecht, im Versicherungsrecht, auf welchem Spezialgebiet auch immer, das Zivilrecht ist oft die große Grundlage und spielt überall mit hinein.
Keine Frage also, dass man in einer allgemein ausgerichteten Kanzlei hier auf dem Laufenden sein muss. Umfangreiche Reformen in den vergangenen Jahren haben wichtige Änderungen gebracht, die leider oftmals noch nicht ausreichend Be- rücksichtigung finden. Permanente Fortbildung gehört auch hier zu unserem Pflichtprogramm.
Die meisten Vertragsabschlüsse, Schadenersatzansprüche, Herausgabeansprüche, etc., fallen hierunter, ebenso z.B. Haftungsansprüche gegenüber Ärzten, Architekten, … .
In allen zivilrechtlichen Fragen und Problemen werden Sie von uns schnell und zuverlässig betreut.
