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Christine Obermeier

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Christine Obermeier | Rechtanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht

RAin Christine Obermeier konnte bei ihrem Eintritt in die Sozietät im Jahre 1998 bereits auf eine gut dreijährige Erfahrung als praktische Rechtsanwältin in freier Mitarbeit in einer sehr lebhaften Allgemeinkanzlei zurückblicken. In Folge der örtlichen Lage dieser Kanzlei in einer kleineren Stadt auf dem Land hatte Frau Rechtsanwältin Obermeier schon in den ersten Jahren ihrer Berufstätigkeit Gelegenheit, Gerichtserfahrung nicht nur an den heimatnahen Gerichten Regensburg, Kelheim und Landshut zu sammeln, sondern insbesondere auch in den nahezu gesamten Gerichtsbezirken Nürnberg, München und Ingolstadt. Dabei war sie in den Anfangsjahren ihrer Tätigkeit in sehr vielfältigen Rechtsbereichen tätig, u. a. natürlich im Zivil- und Strafrecht, im Öffentlichen- und Verwaltungsrecht, sowie auch bereits beginnend im Sozialrecht.

Diese ersten Berufsjahre, auf die Frau Rechtsanwältin Obermeier immer noch gerne zurückblickt, können somit gut und gerne als lehr- und abwechslungsreich beschrieben werden.

Mit dem Eintritt in die Regensburger Sozietät begann sofort die intensive Einarbeitung in und Befassung mit ihrem jetzigen Spezialgebiet, dem Sozialrecht.

Im Jahre 2000 erwarb Frau Rechtsanwältin Obermeier die Fachanwaltsbezeichnung auf diesem Gebiet, die sie seither zu führen berechtigt ist.

Durch regelmäßige verpflichtende und freiwillige Fortbildungen ergänzt Frau Rechtsanwältin Obermeier ihre zwischenzeitlich jahrzehntelangen, praktischen Erfahrungen auf sozialrechtlichem Gebiet durch die erforderlichen Kenntnisse über die Weiterentwicklungen der Rechtsmaterie in Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Daneben beschäftigt sich Frau Rechtsanwältin Obermeier auch noch mit einigen weiteren, z. T. nahestehenden, z. T. ergänzenden Rechtsgebieten, etwa dem Verkehrsrecht, dem Betreuungsrecht, dem Arbeitsrecht und dem Versicherungsrecht.

Frau Rechtsanwältin Obermeier legt Wert auf eine zwar spezialisierte, aber auch abwechslungsreiche Tätigkeit, von deren Qualität unsere Mandanten profitieren.

Mandanten mit Problemen in Rechtsgebieten, die nicht in die Resorts unserer Sozietät fallen, werden von uns zuverlässig an kompetente Fachkollegen empfohlen.

Mehrmals im Jahr unterstütz Frau Rechtsanwältin Obermeier auch die Opferhilfeeinrichtung Weisser Ring als Referentin in der Mitarbeiteraus- und –fortbildung auf ihrem Fachgebiet, insbesondere dem sozialen Entschädigungsrecht und sonstigem Sozialrecht.

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachbereich Sozialrecht

Das Sozialrecht ist eine vielgestaltige Rechtsmaterie, welche von verhältnismäßig wenigen Rechts- und Fachanwälten umfänglich und kontinuierlich angeboten und betreut wird.

Es umfasst sehr verschiedene Rechtsgebiete, vom Sozialversicherungsrecht über das Kassen- bzw. Vertragsarztrecht, bis hin zum Grundsicherungsrecht (womit das Sozialhilferecht und das sog. Hartz IV gemeint ist).

Die bekanntesten Bereiche des Sozialrechtes sind auch die, mit der wohl größten praktischen Relevanz und der höchsten, manchmal sogar existenziellen Bedeutung für unsere Mandanten.

Hierunter fallen etwa:

  • das Sozialversicherungsrecht (z.B. Scheinselbständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbständige)

  • das Renten- und Reha-Recht (z. B. Erwerbsminderungs- Alters- und vorgezogene Altersrenten, sowie Hinterbliebenenrenten, außerdem medizinische Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, sog. LTA-Leistungen)

  • das Kranken- und Pflegeversicherungsrecht (z.B. Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld, sowie dessen Einstellung, Aufforderungen durch die Krankenkasse zur Reha-Antragstellung, Heil- und Hilfsmittelversorgung, weiterhin Pflegeeinstufungen bzw. Pflegegrad)

  • das Unfallversicherungsrecht (Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten etc.)

  • das Arbeitsförderungsrecht (Arbeitslosengeld I, berufliche Förderungsmaßnahmen etc.

  • das Schwerbehindertenrecht (Feststellung des Grades der Behinderung, landläufig „Prozente“ genannt, Merkzeichen, Nachteilsausgleiche)

  • das Kinder- und Jugendhilferecht (inkl. Kostenbeitragsberechnung und –festsetzung gegenüber den Eltern)

  • Ausbildungsförderung / BAföG

  • Familienlastenausgleich (Kindergeld, Elterngeld) und – last but not least –

  • das Soziale Entschädigungsrecht (mit dem Opferentschädigungsgesetz als Grundlage und den sich, aus dem Bundesversorgungsgesetz ergebenden Ansprüchen)

Das Recht der Opfer von Straftaten umfasst dabei neben der Begleitung und Vertretung der Opfer im Strafverfahren (z. B. Nebenklagevertretung) auch die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche der Geschädigten (wie z.B. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen) und natürlich insbesondere die Wahrnehmung der Rechte der Opfer im schon genannten Sozialen Entschädigungsrecht, etwa die Feststellung der Schädigungsfolgen und der schädigungsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit, Ansprüchen auf Heilbehandlung, sowie Rentenleistungen und verwandte Leistungen, z.B. Grundrente, Ausgleichsrente und Berufsschadensausgleich, sowie Pflegezulagen und Hinterbliebenenrenten etc..

Fachbereich Verkehrsrecht

Neben ihrem Kerngebiet, des Sozialrechts, betreut und vertritt Frau Rechtsanwältin Obermeier insbesondere auch Mandanten im Verkehrsrecht (Verkehrsunfallregulierungen), zumal häufig Überschneidungen bzw. Berührungspunkte zwischen den Gebieten Sozialrecht und Verkehrsrecht bestehen, etwa bei Unfällen, die gleichzeitig Arbeitsunfälle (z. B. sog. Wegeunfälle) sind, außerdem die Bewertung gesundheitlicher Unfallfolgen in den sozialen, gesetzlichen Sicherungssystemen, z. B. der Erwerbsminderungsrente und des Schwerbehindertenrechts.

Fachbereich Betreuungsrecht

Frau Rechtsanwältin Obermeier vertritt Mandanten auch in Betreuungsfällen, sowohl wenn ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde und die Anordnung einer Betreuung droht, als auch bei der Betreuerauswahl bzw. im Hinblick auf einen gewünschten Betreuerwechsel. Außerdem vertreten wir auch Angehörige von Menschen, die von Betreuung betroffen sind, sowie Betreuer, die in sozialrechtlichen Fragestellungen für ihre Betreuten Frau Rechtsanwältin Obermeier konsultieren.

Auch hier können die Erfahrungen aus dem Sozialrecht sehr nützlich sein, z. B. bei der Bewertung medizinischer Gutachten.

Tätigkeitsbereich Arbeitsrecht

Auch zwischen dem Sozialrecht und dem Arbeitsrecht gibt es vielgestaltige Berührungspunkte und Überschneidungen, etwa Arbeitslosengeld-Leistungen und Sperrzeitverhängungen nach Kündigungen, besonderer Kündigungsschutz und Mehrurlaub bei anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung, Förderung beruflicher Aus- und Weiterbildung etc..

Tätigkeitsbereich Versicherungsrecht

Wichtige Schnittmengen bestehen schließlich auch zwischen dem Sozialrecht und dem Versicherungsrecht, welches wir daher ebenso schwerpunktmäßig in unserer Sozietät vertreten (Link RA Mi). So führen Krankheiten und krankheitsbedingte Leistungsminderungen meist sowohl zu Fragestellungen im gesetzlichen Rentenversicherungsrecht (Reha, Rente), sowie in weiteren sozialrechtlichen Gebieten (Schwerbehindertenfeststellung, Krankenversicherungsrecht), als auch im privaten Versicherungsrecht (Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherungen). Bei Unfällen sind nicht selten die private Unfallversicherung einerseits und die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsverbände) andererseits betroffen und es müssen Fragestellungen aus mehreren Rechtsgebieten berücksichtigt werden, was wir dank der Ausrichtung unserer Sozietät und unserer Fachanwaltserfahrungen anbieten können.

Ähnlich funktioniert diese Synthese auch in den Bereichen Sozialrecht (Rechtsanwältin Obermeier) und Familienrecht (Rechtsanwalt Mirus), da sich etwa bei einer erforderlichen Unterbringung eines Familienmitgliedes in einer Pflegeeinrichtung sowohl sozialrechtliche (z.B. Kostenbeitrag), als auch familienrechtliche Fragestellungen (z.B. Elternunterhalt) ergeben und beantwortet werden müssen. Auch insofern können wir eine umfängliche Beratung und Vertretung in einer Hand und aus einem Guss anbieten.

Natürlich vertreten wir auch unsere Mandanten im Sozialrecht sowohl außergerichtlich, als auch in den gerichtlichen Verfahren, welche für die Sozialgerichtsbarkeit speziell (im SGB X und im Sozialgerichtsgesetz) geregelt sind.

Der Rechtsweg geht im Wege der Klageerhebung oder der Beantragung Einstweiligen Rechtsschutzes zu den Sozialgerichten mit Rechtsmittelmöglichkeiten zu den jeweiligen Landessozialgerichten (Berufung) und dem Bundessozialgericht (Revision/Nichtzulassungsbeschwerde).

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten sowohl bereits vorgerichtlich gegenüber den jeweiligen Sozialversicherungs- Sozialleistungsträgern und Behörden vor bzw. in den Antrags- und Ausgangsverfahren, wie auch den Widerspruchsverfahren und natürlich vor sämtlichen Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit im gesamten Bundesgebiet und erforderlichenfalls durch alle Instanzen.

Nicht selten suchen Mandaten aber schon im Vorfeld unsere Hilfe in Form einer umfassenden Beratung zu möglichen sozialrechtlichen Fragestellungen, wenn sich schwierige Lebenssituationen, etwa durch länger andauernde, chronische und schwerwiegende Erkrankungen abzeichnen oder nach Unfällen bzw. Angriffen. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, sich bereits vor Entstehung eines konkreten Falles, also eines konkreten Bedarfs, vorab über etwaige Möglichkeiten, Risiken und Handlungsoptionen informieren und beraten zu lassen, was Frau Rechtsanwältin Obermeier in Folge ihrer umfassenden und langjährigen Erfahrung anbieten kann.

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