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Alexandra Deinhard

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Alexandra Deinhard | Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht

RAin Alexandra Deinhard studierte von 2011 bis 2016 an der Universität Regensburg und leistete danach ihr Referendariat in Regensburg und Madrid ab. Nach Bestehen des zweiten juristischen Staatsexamens im Oktober 2018 schloss sie sich im November 2018 der Kanzlei ReVo Rechtsanwälte an, nachdem sie bereits im Studium Praktika und im Referendariat die Anwaltsstation in der Kanzlei absolviert hatte. Sie übernahm zunächst die Bearbeitung sämtlicher Mandate in Zivilsachen, Arbeitsrecht sowie Verkehrs-, Versicherungs- und Medizinrecht, bearbeitete aber auch familienrechtliche, erbrechtliche und strafrechtliche Mandate. So konnte Frau Rechtsanwältin Deinhard sämtliche juristische Bereiche kennen lernen, bevor sie im Jahr 2021 ihre Spezialisierung im Verkehrsrecht begann. Im Januar 2023 wurde ihr der Titel Fachanwältin für Verkehrsrecht verliehen.

Im Verkehrsrecht bearbeitet Frau Rechtsanwältin Deinhard zum einen die „klassischen“ Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall. Diese umfassen nicht nur die Vertretung gegenüber Versicherungen aufgrund von PKW-Schäden, sondern insbesondere auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Personenschäden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall).

Perfekt ergänzt wird sie in ihrem Fachbereich durch die Kollegin RAin Obermeier, die Fachanwältin für Sozialrecht ist und gegebenenfalls die Vertretung gegenüber Krankenversicherungen oder die Geltendmachung von Rentenansprüchen übernehmen kann.

Neben Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen umfasst das Verkehrsrecht zum anderen auch Fahrerlaubnisrecht sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren, beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen. Frau Rechtsanwältin Deinhard übernimmt hierbei die Vertretung gegenüber Fahrerlaubnis- und Bußgeldbehörden.

Auch hier besteht eine optimale Ergänzung innerhalb der Kanzlei, da der Kollege RA Jonathan Mirus zwischenzeitlich den Strafverteidigerlehrgang erfolgreich absolviert hat und Mandate übernehmen kann, die Straftaten im Straßenverkehr betreffen.

Die Mandate aus dem Verkehrsrecht brachten immer wieder Überschneidungen zum speziellen Versicherungsrecht mit sich, sodass sich Frau Rechtsanwältin Deinhard auch im Bereich Versicherungsrecht spezialisierte und im Januar 2025 den Titel Fachanwältin für Versicherungsrecht erhielt. Im Rahmen von Verkehrsunfallsachen kann sie ihre Mandanten daher vollumfänglich betreuen und zusätzlich Ansprüche aus Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen Krankenversicherungen durchsetzen.

Darüber hinaus umfasst das Versicherungsrecht auch viele weitere Lebensbereiche, wie beispielsweise private Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Wohngebäudeversicherungen und Lebensversicherungen. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Deinhard ist die Vertretung bei Beratungsfehlern durch Versicherungsvermittler und sich hieraus gegebenenfalls ergebende Schadenersatzansprüche.

Insbesondere in Unfallsachen sowie im Versicherungsrecht zeichnet sich Frau Rechtsanwältin Deinhard durch einen langen Atem sowie Durchsetzungsfähigkeit aus. Dabei ist Frau Rechtsanwältin Deinhard eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mandanten sehr wichtig. Dies hat sich vor allem in jahrelang dauernden Verfahren insbesondere im Personenschadensrecht bewährt.

Neben ihren beiden Fachanwaltsbereichen betreut Frau Rechtsanwältin Deinhard seit Jahren auch Mandate aus dem Bereich des Arzthaftungsrechts, welches ebenfalls oft Überschneidungen zum Verkehrs- und Versicherungsrecht mit sich bringt. Auch hier ist, wie auch im Verkehrs- und Versicherungsrecht, Einfühlungsvermögen und eine jahrelange, gute Zusammenarbeit mit den Mandanten erforderlich, die Frau Rechtsanwältin Deinhard besonders wichtig ist.

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachbereich Verkehrsrecht

Im verkehrsrechtlichen Bereich bearbeite ich laufend Fälle sowohl in Verfahren des Verkehrsstrafrechts, als auch auf dem Gebiet der Unfallregulierung gegenüber der gegnerischen KfZ-Haftpflichtversicherung, beides im außergerichtlichen, wie auch im gerichtlichen Verfahren.

Auch zwischen dem Verkehrsrecht und dem Sozialrecht gibt es vielgestaltige Verbindungen, so dass unsere Mandanten von unseren Kenntnissen und Erfahrungen in beiden Gebieten profitieren.

Hat ein Unfall etwa gesundheitliche Dauerschäden zur Folge, kann die Beratung und Vertretung umfassend auch auf sich daraus ergebenden sozialrechtlichen Fragestellungen ausgedehnt werden, etwa auf eventuelle Möglichkeiten und Erfordernisse hinsichtlich der Stellung von Anträgen auf Rentengewährung, Schwerbehindertenfeststellung, Heilbehandlung, medizinischer Reha oder beruflicher Förderung etc..

Da mein Kollege, RA Mirus, außerdem weitreichende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des privaten Versicherungsrechts hat (private Unfallversicherung, Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung), können wir so eine fundierte, kompetente und umfassende Beratung und Vertretung unserer Mandanten auch im Bereich des Verkehrsrechts, insbesondere nach erlittenen Verkehrsunfällen, aus einer Hand bieten.

Fachbereich Ordnungswidrichkeitenrecht

Auch vermeintlich „kleine“ Ordnungswidrigkeiten können erhebliche Konsequenzen haben – sei es durch Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Prüfung und Verteidigung Ihrer Rechte im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts.

Unsere Leistungen umfassen:

Verteidigung bei Bußgeldverfahren: Wir prüfen Bußgeldbescheide auf rechtliche Fehler und setzen uns für eine Reduzierung oder Einstellung ein.

Fahrverbote und Punktesystem: Wir helfen Ihnen, Fahrverbote zu vermeiden und Punkte im Fahreignungsregister anzufechten.

Beratung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkohol am Steuer: Kompetente Unterstützung in sensiblen Verkehrssituationen.

Vertretung bei anderen Ordnungswidrigkeiten: Ob Umweltrecht, Gewerberecht oder andere Verstöße – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

Wir wissen, wie belastend ein Bußgeldverfahren sein kann, und kämpfen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Mit einem geschulten Blick für Details und fundierten rechtlichen Argumenten setzen wir uns dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Tätigkeitsbereich Versicherungsrecht

Versicherungen sollen im Ernstfall Sicherheit bieten – doch nicht selten kommt es zu Konflikten bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Unsere Kanzlei ist Ihr zuverlässiger Partner bei allen versicherungsrechtlichen Fragestellungen.

Wir unterstützen Sie bei:
▪ der Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber Versicherungen,
▪ der Prüfung und Optimierung von Versicherungsverträgen,
▪ Streitigkeiten im Bereich der privaten und gewerblichen Versicherung,
▪ sowie bei Schadensersatz- und Haftungsfragen.

Ob es um Streitigkeiten mit der Haftpflicht-, Kranken-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung geht: Wir setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein und verhandeln auf Augenhöhe mit Versicherungsunternehmen, um eine faire Lösung für Sie zu erzielen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Versicherungsrecht, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Tätigkeitsbereich Arbeitsrecht

Zwischen dem Sozial- und dem Arbeitsrecht gibt es zahlreiche Berührungspunkte, sei es im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, sei es während eines laufenden Arbeitsverhältnisses.

Im letztgenannten Fall kann sich etwa eine Schwerbehindertenfeststellung auf die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auswirken (besonderer Kündigungsschutz, Mehrurlaub etc.).

Bei Beendigung, insb. bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses können sich Folgeprobleme aus dem Bereich des Arbeitsförderungsrechts ergeben (z.B. Meldepflichten, Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Entlassungsent- schädigung, Sperrzeitverhängung).

Nicht zuletzt aus diesem Grund beschäftigen wir uns auch mit arbeitsrechtlichen Fällen und Fragestellungen.

Tätigkeitsbereich Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht bildet die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen des täglichen Lebens. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und der Lösung rechtlicher Konflikte im privaten und geschäftlichen Bereich.

Unsere Leistungen im Allgemeinen Zivilrecht umfassen:

Vertragsrecht: Prüfung, Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen – vom Kaufvertrag über Dienstleistungsverträge bis hin zu Werkverträgen.

Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche: Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei mangelhaften Produkten, Vertragsverletzungen oder sonstigen Schäden.

Forderungsmanagement: Unterstützung bei der Beitreibung offener Forderungen, von Mahnungen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung.

Nachbarschafts- und Streitigkeiten des täglichen Lebens: Rechtliche Klärung von Konflikten, die im Alltag entstehen können.

Sonstige zivilrechtliche Fragestellungen: Wir stehen Ihnen bei allen Anliegen, die das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) betreffen, beratend und vertretend zur Seite.

Unser Ziel ist es, Ihre Rechte schnell, effizient und mit Nachdruck durchzusetzen – sei es durch Verhandlungen oder im gerichtlichen Verfahren. Mit unserer Erfahrung und unserem Engagement sind wir Ihr verlässlicher Partner im Allgemeinen Zivilrecht.

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